Baugenossenschaft Alterswohnungen Affoltern am Albis
Statuten
Zweck der Baugenossenschaft ist es, ihren Mitgliedern preisgünstige und auf sie zugeschnittene Alterswohnungen zu bauen und zu vermieten.
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche mindestens einen Anteilschein übernimmt.
Wohnungsmieter haben einen Mindestanteilschein bei Abschluss des Mietvertrages zu entrichten. Die Höhe des Mindestanteilscheinkapitals richtet sich nach der Gösse der Wohnung.
Die Verzinsung der Anteilscheine wird jährlich durch die Generalversammlung bestimmt. Der Zinssatz beträgt in der Regel ein Prozent mehr als der Satz für Alterssparkonti bei der Zürcher Kantonalbank.